Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.  
 
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* Ärger mit dem Mieter/Vermieter wegen der '''Nebenkostenabrechnung'''  
 
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* '''Erhöhung''' der Miete  
 
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* Die Nebenkostenabrechnung stimmt nicht...  
 
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* Ohne nähere Begründung wird Ihnen das Mietverhältnis gekündigt  
 
* Ohne nähere Begründung wird Ihnen das Mietverhältnis gekündigt  
  
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Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als  
 
Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als  
 
* Eigentümer,  
 
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* Nutzungsberechtiger von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.  
 
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'''Der Versicherungsschutz für die jeweils gewünschte Eigenschaft muss ausdrücklich beantragt werden!''''''
 
  
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Produkte zum Artikel: siehe [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Spezial:Anbieter#Rechtsschutz%20f%C3%BCr%20Eigent%C3%BCmer%20und%20Mieter%20von%20Wohnungen%20und%20Grundst%C3%BCcken%20%28privat%29 Anbieterseite]
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==Weiterführende Links==
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Siehe [[Rechtsschutzversicherung]]
  
  
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==Quellenhinweis==
  
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
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Version vom 18. Dezember 2009, 12:40 Uhr

Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter möglich

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.


Fallbeispiele

Wichtig:

Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als


Der Versicherungsschutz für die jeweils gewünschte Eigenschaft muss ausdrücklich beantragt werden!


Anbieter

Produkte zum Artikel: siehe Anbieterseite


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).