Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die u.a. durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser aufgrund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.
 
Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die u.a. durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser aufgrund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.
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Version vom 18. Dezember 2009, 15:12 Uhr

Die Gefahren eines Leitungswasserschadens werden meist unterschätzt. Schäden in fünfstelliger Höhe sind an der Tagesordnung.

Versichert sind u.a. bestimmungswidrig austretendes Wasser aus den festverlegten Zu- und Ableitungsrohren, den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen und den Anlagen der Warmwasser- und Dampfheizung.

Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die u.a. durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser aufgrund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.


Weiterführende Links

Gewerbliche Sachversicherung - Versicherte Gefahren