Rechtsschutzversicherung: Was tun im Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Was tun im Schadenfall (Rechtsschutz) wurde nach Rechtsschutz: Was tun im Schadenfall verschoben)
(kein Unterschied)

Version vom 21. Dezember 2009, 09:59 Uhr

Verständigen Sie den Versicherer umgehend, wenn rechtliche Hilfe notwendig wird. Schildern Sie den Sachverhalt bei der Schadensmeldung möglichst genau und stellen Sie alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung.

Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt vor allem für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

Lesen Sie die gerichtlichen und behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft und stimmen Sie alle Schritte mit Ihrem Versicherer und dem beauftragten Anwalt ab.


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).