Schäden aus elektronischem Datenaustausch (HV): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, da hiervon jeder Nutzer des Internet und einer Homepage betroffen sein kann, gelten für diese Tatbestände die Zusatzbedingungen zur BHV für die Nutzer von Internet-Technologien bzw. der entsprechende Einschluss in der PHV (bzw. dortige Streichung des AHB-Ausschlusses).
 
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, da hiervon jeder Nutzer des Internet und einer Homepage betroffen sein kann, gelten für diese Tatbestände die Zusatzbedingungen zur BHV für die Nutzer von Internet-Technologien bzw. der entsprechende Einschluss in der PHV (bzw. dortige Streichung des AHB-Ausschlusses).
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Version vom 6. Januar 2010, 13:20 Uhr

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, da hiervon jeder Nutzer des Internet und einer Homepage betroffen sein kann, gelten für diese Tatbestände die Zusatzbedingungen zur BHV für die Nutzer von Internet-Technologien bzw. der entsprechende Einschluss in der PHV (bzw. dortige Streichung des AHB-Ausschlusses).


Weiterführende Links

Siehe Private Haftpflichtversicherungen (PHV))