Arnela (Diskussion | Beiträge) K |
Arnela (Diskussion | Beiträge) K (Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht wurde nach Rechtsschutzversicherung im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht verschoben) |
(kein Unterschied)
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Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kfz-Verträgen (einschließlich Versicherungsverträgen) und aus dinglichen Rechten an Kraftfahrzeugen, wie z.B.
Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).