Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Streitigkeiten mit dem '''Nachbarn''' wegen der Grenzbepflanzung Ihres Hauses  
 
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* Die Nebenkostenabrechnung stimmt nicht...  
 
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* Ohne nähere Begründung wird Ihnen das Mietverhältnis gekündigt  
 
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Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als  
 
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* Eigentümer,  
 
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==Quellenhinweis==
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
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Version vom 7. Januar 2010, 13:47 Uhr

Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter möglich

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.

Fallbeispiele

Wichtig:

Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als


Der Versicherungsschutz für die jeweils gewünschte Eigenschaft muss ausdrücklich beantragt werden!


Anbieter

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Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.