50% Klausel Haftungszeitraum Provisionen: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Die 50% Klausel besagt:  
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'''Die 50% Klausel besagt:'''
  
Der Vertriebspartner VP haftet solange bis der Kunde doppelt so viel einbezahlt hat, wie der Vertriebspartner Provision erhalten hat:  
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Der Vertriebspartner (VP) haftet solange, bis der Kunde doppelt so viel einbezahlt hat, wie der Vertriebspartner Provision erhalten hat.
Beispiel
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erhält der VP 40%0 rechnet sich die 50% Klausel wie folgt:
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(Bewertungsumme/1000 x40 x2) / Monatsbeitrag  
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ergibt z.B. 24 Monate
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Erhält der VP 40 rechnet sich die 50% Klausel wie folgt:
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= (Bewertungsumme/1000 x 40 x 2) / Monatsbeitrag  
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'''ergibt z.B. 24 Monate'''
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==Quellenhinweis==
  
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Version vom 1. April 2010, 14:10 Uhr


Die 50% Klausel besagt:

Der Vertriebspartner (VP) haftet solange, bis der Kunde doppelt so viel einbezahlt hat, wie der Vertriebspartner Provision erhalten hat.

Beispiel:

Erhält der VP 40 ‰ rechnet sich die 50% Klausel wie folgt:

= (Bewertungsumme/1000 x 40 x 2) / Monatsbeitrag

ergibt z.B. 24 Monate


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