50% Klausel Haftungszeitraum Provisionen: Unterschied zwischen den Versionen

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K (50% Klausel wurde nach 50% Klausel Haftungszeitraum Provisionen verschoben)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 4. April 2010, 13:00 Uhr


Die 50% Klausel besagt:

Der Vertriebspartner (VP) haftet solange, bis der Kunde doppelt so viel einbezahlt hat, wie der Vertriebspartner Provision erhalten hat.

Beispiel:

Erhält der VP 40 ‰ rechnet sich die 50% Klausel wie folgt:

= (Bewertungsumme/1000 x 40 x 2) / Monatsbeitrag

ergibt z.B. 24 Monate


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von FABIS.