Rentenartfaktor (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K (Rentenartfaktor (BU) wurde nach Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenartfaktor verschoben)
Zeile 1: Zeile 1:
Der aktuelle Rentenwert wird mit dem für die verschiedenen gesetzlichen Rentenarten unterschiedlichen Rentenartfaktor (RF) vervielfältigt.
+
Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente.  
  
{| class = "table2" cellspacing = "0" width = "80%"
+
Der Rentenartfaktor beträgt für [[Gesetzliche Rentenversicherung: Persönliche Entgeltpunkte|persönliche Entgeltpunkte]] bei
|-
 
! 
 
!RF
 
!Alte BL
 
!Neue BL
 
|-
 
|Alters-/volle <br /> Erwerbsminderungsrente
 
|align = "center"|1,0
 
|align = "center"|26,13 EUR
 
|align = "center"|22,97 EUR
 
|-
 
|Teilweise <br />Erwerbsminderungsrente
 
|align = "center"|0,5
 
|align = "center"|13,07 EUR
 
|align = "center"|11,49 EUR
 
|}
 
  
STAND: 02/2006
+
1. Renten wegen Alters 1,0
  
 +
2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
  
 +
3. Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
  
'''Quellenhinweis:''':
+
4. Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 03.2006'').
 
  
[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]
+
5. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0
 +
 
 +
6. Erziehungsrenten 1,0
 +
 
 +
7. kleinen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,25
 +
 
 +
8. großen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,6 beziehungsweise 0,55
 +
 
 +
9. Halbwaisenrenten 0,1
 +
 
 +
10. Vollwaisenrenten 0,2
 +
 
 +
 
 +
==Weiterführende Links==
 +
 
 +
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 +
 
 +
 
 +
==Quellenhinweis==
 +
 
 +
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6920,lv3=15998.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 +
 
 +
[[Kategorie:Gesetzliche Rentenversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Version vom 7. Juli 2010, 14:36 Uhr

Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente.

Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei

1. Renten wegen Alters 1,0

2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5

3. Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0

4. Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667

5. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0

6. Erziehungsrenten 1,0

7. kleinen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,25

8. großen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,6 beziehungsweise 0,55

9. Halbwaisenrenten 0,1

10. Vollwaisenrenten 0,2


Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de