Arbeitsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Juli 2010, 16:30 Uhr

Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, z.B. bei


Fallbeispiele

Sie arbeiten seit 10 Jahren in derselben Firma. Ihnen wird gekündigt, da die Firma rationalisieren will...

Ihr 20jähriger lediger Sohn hat Schwierigkeiten mit dem Ausbilder. Der Ausbildungsvertrag soll gekündigt werden...

Ohne Angabe von Gründen erhalten Sie erstmals kein Weihnachtsgeld, da es der Firma angeblich wirtschaftlich schlechter geht...


Anbieter

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Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).