Abschleppkosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Abschleppkosten für das eigene Fahrzeug werden in der Regel nicht durch die Kaskoversicherung, sondern durch einen Schutzbrief abgedeckt, der vielfach in der [[Kfz-Versicherung Allgemeine Hinweise|Kfz-Versicherung]] zumindest gegen Aufschlag enthalten ist.
 
Abschleppkosten für das eigene Fahrzeug werden in der Regel nicht durch die Kaskoversicherung, sondern durch einen Schutzbrief abgedeckt, der vielfach in der [[Kfz-Versicherung Allgemeine Hinweise|Kfz-Versicherung]] zumindest gegen Aufschlag enthalten ist.
  
==Quellenhinweis==
 
  
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/shop/versicherungs-finanz-office-professional-online;jsessionid=4536378305805E7A19735CBABF688A60 hier...]
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Aktuelle Version vom 18. August 2010, 06:06 Uhr

Der Geschädigte bei einem Kfz-Unfall kann den Ersatz notwendiger Abschleppkosten vom Unfallverursacher verlangen.

Abschleppkosten für das eigene Fahrzeug werden in der Regel nicht durch die Kaskoversicherung, sondern durch einen Schutzbrief abgedeckt, der vielfach in der Kfz-Versicherung zumindest gegen Aufschlag enthalten ist.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...