Bausteinprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. August 2010, 15:13 Uhr

Das sog. Bausteinprinzip findet man insbesondere in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung und in der Umwelthaftpflichtversicherung. Es beruht auf der Erwägung der Versicherer, dass aus risikotechnischen Erwägungen keine globale Deckung zur Verfügung gestellt wird („alle gesetzlichen Haftpflichtrisiken mit Ausnahme von ....“), sondern dass aus diesen Gründen nur bestimmte, am konkreten Risiko des Versicherungsnehmers ausgerichtete Deckungsbereiche - bausteinartig kombinierbar - zur Auswahl angeboten werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...