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Aktuelle Version vom 26. August 2010, 16:45 Uhr

Sicherstellung von Gütern durch polizeiliche Maßnahmen oder durch Zwangsvollstreckung. Die Beschlagnahme ist üblicherweise ausgeschlossen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...