Aufbewahrungsfristen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. August 2010, 08:25 Uhr

Gemäß § 257 HGB sind Handelsbriefe sechs Jahre, Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege zehn Jahre geordnet aufzubewahren. Über die genannten Fristen hinaus müssen Versicherungsunternehmen Unterlagen dann aufbewahren, wenn dies aus Gründen der Prüfungspflichten der Aufsichtsbehörden erforderlich ist.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...