Bezugsfertigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. September 2010, 15:43 Uhr

Ein Wohngebäude gilt als bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, auch wenn noch Restarbeiten (z. B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...