Carport: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. September 2010, 14:09 Uhr

Nicht allseits ummauerter, bedachter Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug, der damit nicht den Begriff eines Gebäudes erfüllt, aber als sonstiger Grundstücksbestandteil durch besondere Vereinbarung versicherbar ist (Klausel 7264).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...