Energiemehrkosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. September 2010, 15:03 Uhr

Durch Klausel mitversicherbares Risiko durch erhöhten Energie- oder Wasserverbrauch, insbesondere auch wegen mangelhaft ausgeführter Installationen, Zählerprüfung oder Beschädigung von Leitungen und Anlagen. Diese stellen reine Vermögensschäden (§ 1 Abs. 3 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen - AHB 2002) dar sowie grundsätzlich ausgeschlossene Bearbeitungsschäden (§ 4 Ziff. I AHB).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...