Veranstaltungshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2010, 14:44 Uhr

Kurzfristige Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen (Fest-, Rennveranstaltungen, Ausstellungen, Umzüge, Weihnachts-Straßenbeleuchtung, Zeltlager und andere Schul-, Studien- und Jugendfahrten). Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters und der mit der Durchführung, Leitung, Überwachung beauftragten Personen, nicht allerdings die Haftpflicht selbstständiger Unternehmer, die eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Besonders mitversichert werden kann die Verwendung von Pferden oder Kfz, Aufstellung von Tribünen, Restaurationsbetriebe und -zelte, Feuerwerk, Verwendung von Fackeln u.a.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...