Wohnmobilversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Versichert wird über die AKB Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen bzgl. Haftpflicht und Kasko, wenn im Kfz-Brief der Eintrag "Sonder-Kfz-Mobil" eingetra…“)
(kein Unterschied)

Version vom 11. Oktober 2010, 16:16 Uhr

Versichert wird über die AKB Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen bzgl. Haftpflicht und Kasko, wenn im Kfz-Brief der Eintrag "Sonder-Kfz-Mobil" eingetragen ist. Über eine separate Inhaltsversicherung kann gegen Extrabeitrag auch der Hausrat im Wohnmobil versichert werden. Gedeckt sind Reisegepäck, Haushaltszubehör, loses Inventar und - wenn vereinbart - auch elektrische/elektronische Geräte. Die Versicherungssumme beträgt 5.000 EUR. Der genaue Inhalt geht aus den Sonderbedingungen zur Kraftfahrtversicherung von privat genützten Wohnmobilen (SB-124) hervor. Die Prämien betragen für ein Wohnmobil mit Neuwert von 40.000 EUR inkl. Voll- und Teilkasko (SB 500/150) in SF 6 zwischen ca. 415 EUR inkl. Versicherungsteuer jährlich bis zu ca. 1.600 EUR. Die Zusatzprämie für die Inhaltsversicherung beträgt z. B. 67 EUR ohne Rundfunk- und Fernsehgeräte, ca. 113 EUR mit Einschluss dafür.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...