Geltungsbereich Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. November 2010, 10:53 Uhr

Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz (§ 6 ARB 2000).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...