Haftstrecke: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Anteil am Schaden, den der Rückversicherer in einem Schadenrückversicherungsvertrag nach der Priorität des Erstversicherers übernimmt. Der Rückversicherer …“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 15. November 2010, 15:20 Uhr

Anteil am Schaden, den der Rückversicherer in einem Schadenrückversicherungsvertrag nach der Priorität des Erstversicherers übernimmt.

Der Rückversicherer übernimmt bei einem Schadenrückversicherungsvertrag für die Wohngebäudeversicherung des Erstversicherers eine Haftstrecke von 1 Mio. EUR nach der Priorität von 100.000 EUR.

Nach einem Brand eines versicherten Gebäudes entstehen 386.000 EUR Wiederaufbaukosten. Der Rückversicherer hat hiervon 286.000 EUR zu tragen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...