Kompositversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 17. November 2010, 12:33 Uhr

Oberbegriff für alle Versicherungszweige, die ein Schaden-/Unfall-Versicherungsunternehmen betreiben darf, die also keine Lebens-, Kranken- oder Rechtsschutzversicherung sind. Beispielsweise unterscheiden die "Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs (§ 89b HGB)" nach den Versicherungszweigen:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...