Marderbiss (Kfz): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 18. November 2010, 13:06 Uhr

Marderbisse an Leitungen und Schläuchen des geparkten Fahrzeugs sind kein Wildschaden im Sinne der Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB 2008). Damit sind sie nicht über die Kraftfahrtversicherung abgedeckt, können aber bei vielen Versicherern ggf. gegen Aufpreis eingeschlossen werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...