Technische Versicherung: Nachhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 18. November 2010, 16:21 Uhr

In der Bauleistungsversicherung kann eine mehrmonatige Nachhaftung für Schäden vereinbart werden, die nach Fertigstellung des Gebäudes durch Erfüllung von Garantie- oder Restarbeiten (Klauseln 90 und 91) noch auftreten oder die erst nach Fertigstellung entdeckt werden, aber aus der Bauzeit (Klausel 90) stammen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...