Nachweise Versicherungsfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. November 2010, 17:03 Uhr

Wird eine Lebensversicherung fällig durch Erreichen des Ablauftermins, muss dem Versicherer die Versicherungspolice vorgelegt werden, ggf. auch ein Nachweis über die letzte Beitragszahlung.

Im Todesfall der versicherten Person ist eine unverzügliche Anzeige an den Lebensversicherer erforderlich, außerdem müssen folgende Unterlagen eingereicht werden (vgl. z.B. § 11 der Allgemeinen Bedingungen für die Risikoversicherung 2009):


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...