Nutzfeuer: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Als Nutzfeuer gilt ein Feuer, das sich in seinem bestimmungsgemäßen Herd befindet und darin verbleibt, das also nicht die Kriterien eines Brandes (Schadenfeuer)…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 23. November 2010, 11:29 Uhr

Als Nutzfeuer gilt ein Feuer, das sich in seinem bestimmungsgemäßen Herd befindet und darin verbleibt, das also nicht die Kriterien eines Brandes (Schadenfeuer) erfüllt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...