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Aktuelle Version vom 24. November 2010, 17:10 Uhr

Abgegrenzter und umschlossener Teil eines Gebäudes (§ 12 VHB 2000).

Nicht umschlossen sind zum Beispiel Balkone, Loggien, Veranden oder Carports.

Weiterführende Links

Hausratversicherung: Versicherungsort


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...