Rechnungszins: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. November 2010, 17:22 Uhr

Zinssatz zur Berechung der künftigen Versicherungsbeiträge und der künftigen Versicherungsleistungen einer Lebensversicherung. Der Rechnungszins für die Abzinsung der Versicherungsbeiträge kann frei gewählt werden, ist meist aber mit demjenigen für die Abzinsung der Versicherungsleistungen identisch, der seit 1.1.2007 2,25 Prozent beträgt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...