Rechtsgut: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Unter dem Begriff Rechtsgut versteht das BGB das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines Menschen. ==Weiterführende Links== […“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 24. November 2010, 17:43 Uhr

Unter dem Begriff Rechtsgut versteht das BGB das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines Menschen.


Weiterführende Links

Verschuldenshaftung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...