Betreiberpflichten (BImschG): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. November 2010, 11:17 Uhr

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) ist die Einhaltung der sog. Betreiberpflichten Genehmigungsvoraussetzung bezüglich umweltrelevanter Anlagen. Hierzu zählen folgende Pflichten: Schutzpflicht, Vorsorgepflicht, Reststoffvermeidungs- und Entsorgungspflicht sowie Abwärmenutzungspflicht (vgl. § 5 BImSchG).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...