Fahrzeuganprall: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 30. November 2010, 15:30 Uhr

Durch besondere Vereinbarung kann der Anprall von Straßen- und Schienenfahrzeugen an das Gebäude mitversichert werden (Klausel 7165). Es sind allerdings nur unmittelbare Berührungen des Fahrzeugs am Gebäude versichert, dadurch können in Einzelfällen Deckungslücken entstehen.

Weiterführende Links

Bezugsfertigkeit

Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...