Installationen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. Dezember 2010, 14:02 Uhr

Als Installationen gelten beispielsweise Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse oder Wassermesser. In der Wohngebäudeversicherung werden seit den VGB 88 Frostschäden an Installationen mitversichert (z.B. § 7 Abs. 2b VGB 2000).

Weiterführende Links

Wohngebäudeversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...