Kraftfahrtversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. Dezember 2010, 16:19 Uhr

Zu den Kraftfahrtversicherungen zählen die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugversicherung (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung), die Dienstreisekaskoversicherung und die Insassen-Unfallversicherung.

Im industriellen Kfz-Geschäft können für sog. Kfz-Flotten mit mehr als zehn Fahrzeugen besondere Vereinbarungen, z. B. über Stückprämien, getroffen werden. Dies geschieht zumeist über Rahmenverträge. Im Gegensatz zu Einzelverträgen bietet der Rahmenvertrag nicht nur verwaltungstechnische Erleichterungen, sondern auch Deckungserweiterungen, die überwiegend die Fahrzeugversicherung betreffen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...