Leistungsfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. Dezember 2010, 17:33 Uhr

In der Personenversicherung (Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung) spricht man vom Leistungsfall, wenn ein die vertragliche vereinbarte Leistung auslösendes Ereignis (Erleben, Tod, Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Kräfteverfall u.a.) eintritt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...