Solarheizung: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der Austritt von Wasser und anderen wärmetragenden Flüssigkeiten mitversichert (vgl. z.B. Abschnitt A § 3 VGB 2008…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 21. Dezember 2010, 11:02 Uhr

Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der Austritt von Wasser und anderen wärmetragenden Flüssigkeiten mitversichert (vgl. z.B. Abschnitt A § 3 VGB 2008, Abschnitt A § 1 Abs. 1 AWB 2008).

In älteren Bedingungswerken, z.B. AWB 87, fehlt dieser Einschluss noch.

Weiterführende Links

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...