PHV: Studium: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Dezember 2010, 12:29 Uhr

In der Privathaftpflichtversicherung sind volljährige Kinder mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden.

Als Berufsausbildung gilt auch das (Erst-)Studium, nicht jedoch ein Zweitstudium, Referendariat o.Ä.

Weiterführende Links

PHV: Versicherte Personen


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...