Unfall (Kfz): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Dezember 2010, 11:45 Uhr

Leistungsart der Vollkaskoversicherung. Ein Unfall ist nach Ziffer A.2.3.2 AKB 2008 definiert als ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.

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