Hausratversicherung: Vorsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 29. Dezember 2010, 16:19 Uhr

Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung wird um einen Vorsorgebetrag von in der Regel 10 Prozent erhöht (Abschnitt A § 9 Abs. 2 VHB 2009). Damit hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen Ausgleich für zum Beispiel seit der letzten Summenanpassung eingetretene Wertsteigerungen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...