Warmwasserheizung: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 4. Januar 2011, 12:39 Uhr

Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus der Heizungsanlage mitversichert (z.B. Abschnitt A § 1 Abs. 1 a) AWB 2008; Abschnitt A § 3 Abs. 1 a) VGB 2008).

Weiterführende Links

Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren


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