Durchschnittseinkommen (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2008 wurde das Durchschnittsentgelt auf 30.625 Euro festgelegt. Für 2009 und 2010 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:
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Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2009 wurde das Durchschnittsentgelt auf 30.506 Euro festgelegt (Rentenbeginn ab 1.1.2011). Für 2010 und 2011 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:
  
'''2009 = 30.879 Euro'''
 
  
'''2010 = 32.003 Euro'''
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'''2010 = 32.003 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2010 bis 31.12.2011)'''
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'''2011 = 30.268 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2011 bis 31.12.2012)'''
  
  

Version vom 5. Januar 2011, 12:44 Uhr

Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2009 wurde das Durchschnittsentgelt auf 30.506 Euro festgelegt (Rentenbeginn ab 1.1.2011). Für 2010 und 2011 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:


2010 = 32.003 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2010 bis 31.12.2011)

2011 = 30.268 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2011 bis 31.12.2012)


Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de