Widerrechtlichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Januar 2011, 09:52 Uhr

Die Schädigungshandlung muss gegen geltendes Recht verstoßen haben und auch nicht durch Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Einwilligung des Opfers oder andere Rechte zu rechtfertigen gewesen sein.

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Verschuldenshaftung


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