Beitragsfreie Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6894,lv3=15992.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Version vom 11. Januar 2011, 15:24 Uhr

Beitragsfreie Zeiten sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und / oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Hauptsächlich sind es Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de