Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Beitragszeiten sind die Monate, für die [[Gesetzliche Rentenversicherung: Pflichtbeiträge|Pflichtbeiträge]] oder [[Gesetzliche Rentenversicherung: freiwillige Beiträge|freiwillige Beiträge]] zur Rentenversicherung gezahlt sind beziehungsweise als gezahlt gelten. Dazu rechnen zum Beispiel auch [[Gesetzliche Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten|Kindererziehungszeiten]].
 
Beitragszeiten sind die Monate, für die [[Gesetzliche Rentenversicherung: Pflichtbeiträge|Pflichtbeiträge]] oder [[Gesetzliche Rentenversicherung: freiwillige Beiträge|freiwillige Beiträge]] zur Rentenversicherung gezahlt sind beziehungsweise als gezahlt gelten. Dazu rechnen zum Beispiel auch [[Gesetzliche Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten|Kindererziehungszeiten]].
 
  
 
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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6894,lv3=6146.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Version vom 11. Januar 2011, 15:31 Uhr

Beitragszeiten sind die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind beziehungsweise als gezahlt gelten. Dazu rechnen zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de