Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6920,lv3=15998.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Version vom 11. Januar 2011, 15:47 Uhr

Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.


Tabelle: Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten

individuelles Entgelt für 2006 Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2006 Entgeltpunkte
63.000 EUR (BBG 2006) 29.304 EUR 2,15
29.304 EUR 29.304 EUR 1,00
15.000 EUR 29.304 EUR 0,51


Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jedes Versicherten.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de