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Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn die Umstände erkennen lassen, dass die Person an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt; sich dort also dauerhaft aufhält beziehungsweise aufhalten wird.
Oft ist dies auch der örtliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse, der so genannte Lebens- oder Daseins-Mittelpunkt. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland werden die Leistungen nach den Auslandsrenten-Regelungen festgestellt.
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de