Gewöhnlicher Aufenthalt (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Oft ist dies auch der örtliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse, der so genannte Lebens- oder Daseins-Mittelpunkt. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland werden die Leistungen nach den Auslandsrenten-Regelungen festgestellt.
 
Oft ist dies auch der örtliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse, der so genannte Lebens- oder Daseins-Mittelpunkt. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland werden die Leistungen nach den Auslandsrenten-Regelungen festgestellt.
 
  
 
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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6902,lv3=11636.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Version vom 11. Januar 2011, 16:02 Uhr

Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn die Umstände erkennen lassen, dass die Person an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt; sich dort also dauerhaft aufhält beziehungsweise aufhalten wird.

Oft ist dies auch der örtliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse, der so genannte Lebens- oder Daseins-Mittelpunkt. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland werden die Leistungen nach den Auslandsrenten-Regelungen festgestellt.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de