Rentenabschlag (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Die [[Gesetzliche Rentenversicherung: Altersgrenze|Altersgrenzen]] für vorzeitige Altersrenten Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.  
 
Die [[Gesetzliche Rentenversicherung: Altersgrenze|Altersgrenzen]] für vorzeitige Altersrenten Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.  
 
  
 
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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6920,lv3=15974.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Version vom 11. Januar 2011, 16:48 Uhr

Die Altersgrenzen für vorzeitige Altersrenten Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.

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Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de