Statusfeststellungsverfahren (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Zuständig für die Durchführung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen.
 
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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6922,lv3=16206.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Version vom 11. Januar 2011, 16:57 Uhr

Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl. I 2000, Seite 2) wurde ein Anfrageverfahren (Statusfeststellungsverfahren) eingeführt, das den Beteiligten in Zweifelsfällen Rechtssicherheit darüber verschaffen soll, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind.

Zuständig für die Durchführung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de