Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BUZ): Unterschied zwischen den Versionen

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Die bekannteste Form der Berufsunfähigkeitsvorsorge stellt die so genannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dar. Hierbei wird der BU-Schutz mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert.
 
Die bekannteste Form der Berufsunfähigkeitsvorsorge stellt die so genannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dar. Hierbei wird der BU-Schutz mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert.
 
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen bieten dabei einen systematischen Vermögensaufbau für die Zukunft. Es werden hierbei unterschieden:
 
 
* Klassische Produkte mit einem garantierten Zinssatz von zur Zeit 2,75% p.a. auf den Sparanteil (ab 2007 dann 2,25% im Neugeschäft) zzgl. einer nicht garantierten Überschussbeteiligung.
 
 
* Fondsbasierte Versicherungen wie Fondsrenten- und Fondslebensversicherungen. Hierbei wird i.d.R. keine garantierte Verzinsung hinterlegt. Praxisüblich sind eher reine Beitragsgarantien und / oder so genannte „all time high Garantien“ als Zusatzbausteine.
 
 
  
 
Gleichzeitig kann in beiden Varianten für den Todesfall eine Hinterbliebenenabsicherung – in Form einer Todesfallversicherungssumme -  vereinbart werden.
 
Gleichzeitig kann in beiden Varianten für den Todesfall eine Hinterbliebenenabsicherung – in Form einer Todesfallversicherungssumme -  vereinbart werden.

Version vom 7. März 2011, 15:36 Uhr

Die bekannteste Form der Berufsunfähigkeitsvorsorge stellt die so genannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dar. Hierbei wird der BU-Schutz mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert.

Gleichzeitig kann in beiden Varianten für den Todesfall eine Hinterbliebenenabsicherung – in Form einer Todesfallversicherungssumme - vereinbart werden.

Demgegenüber stellt die Kombination einer BUZ mit einer Risiko-Lebensversicherung (RLV) eine preiswertere Alternative dar, da hier kein Kapital für das Alter aufgebaut wird. Andererseits bedeutet dies, dass im BU-Fall die Sparbemühungen der eigenen Altersvorsorge selbst fortgesetzt werden müssen, um das notwendige Altersvorsorgekapital aufzubauen.

Wichtig!: Gleich ob mit einer kapitalbildenden Versicherung oder einer RLV, im BU-Leistungsfall wird zum einen die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt und die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt. So werden beispielsweise weiter Prämien in die Rentenversicherung durch das Versicherungsunternehmen investiert, ohne dass der Kunde selbst weitere Prämien dafür aufbringen muss.