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Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungswirtschaft dar und regeln die wesentlichen Inhalte eines Versicherungsvertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der Leistungspflicht eines Versicherers sowie Rechte und Pflichten der am Vertrag beteiligten Parteien, soweit sich diese nicht bereits aus Gesetzen ergeben. Jeder Versicherungssparte liegen eine oder mehrere AVB zu Grunde.
 
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungswirtschaft dar und regeln die wesentlichen Inhalte eines Versicherungsvertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der Leistungspflicht eines Versicherers sowie Rechte und Pflichten der am Vertrag beteiligten Parteien, soweit sich diese nicht bereits aus Gesetzen ergeben. Jeder Versicherungssparte liegen eine oder mehrere AVB zu Grunde.
  
AVB werden seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes als Musterbedingungen vom GDV entwickelt und den Mitgliedsunternehmen zur Verwendung vorgeschlagen, die jedoch frei sind in ihrer Entscheidung, diese oder eigene AVB zu verwenden.
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AVB werden je nach Bedarf durch Besondere Versicherungsbedingungen und einzelvertragliche Bestimmungen ergänzt.
 
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'''Quellenhinweis:'''
 
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/shop/versicherungs-finanz-office-professional-online;jsessionid=4536378305805E7A19735CBABF688A60 hier...]
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Version vom 8. März 2011, 17:59 Uhr

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungswirtschaft dar und regeln die wesentlichen Inhalte eines Versicherungsvertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der Leistungspflicht eines Versicherers sowie Rechte und Pflichten der am Vertrag beteiligten Parteien, soweit sich diese nicht bereits aus Gesetzen ergeben. Jeder Versicherungssparte liegen eine oder mehrere AVB zu Grunde.

AVB werden seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes als Musterbedingungen vom GDV entwickelt und den Mitgliedsunternehmen zur Verwendung vorgeschlagen, die jedoch frei sind in ihrer Entscheidung, diese oder eigene AVB zu verwenden.

AVB werden je nach Bedarf durch Besondere Versicherungsbedingungen und einzelvertragliche Bestimmungen ergänzt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...