Kautionsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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• Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gemäß § 648 a BGB)
 
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Version vom 30. März 2011, 16:44 Uhr

Eine Kautionsversicherung bietet die Möglichkeit Bürgschaftverpflichtungen von Firmen gegenüber Ihren Auftraggebern abzudecken. Kautionsversicherungen werden oftmals von Unternehmen der Baubranche abgeschlossen, hierdurch wird der finanzielle Spielraum des Unternehmens erhöht, da der gewährte Bürgschaftsrahmen nicht die Kreditlinie belastet.

Mögliche Nutzungen des gewährten Bürgschaftrahmens:

• Ausführungsbürgschaften

• Mängelansprüchebürgschaften

• Vertragserfüllungsbürgschaften

• Bietungsbürgschaften

• Vorauszahlungsbürgschaften

• Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gemäß § 648 a BGB)


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der VHV-Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.